Willkommen
ich freue mich, Sie auf meiner Webseite begrüßen zu dürfen.
Meine anwaltliche Tätigkeit beruht auf der Überzeugung, Sie mit meinem Wissen tatkräftig zu unterstützen. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit stehen Ihre Interessen. Ziel meiner Tätigkeit ist es, auch in schwierigen Lebenssituationen eine befriedigende Lösung für Sie zu finden. Besonders wichtig für eine erfolgreiche Interessenvertretung ist, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir besteht.
Eine rechtzeitige juristische Beratung kann oft entscheidend sein. Bei rechtzeitiger juristischer Beratung können regelmäßig langwierige Prozesse vermieden werden. Schwerpunkt meiner Beratungsleistung ist dabei vorausschauendes Handeln. Im Vorfeld einer Rechtsstreitigkeit erläutere ich Ihnen ausführlich die Sach- und Rechtslage sowie die Erfolgsaussichten und entscheide gemeinsam mit Ihnen, unter Beachtung des Kostenrisikos, über das weitere Vorgehen. In erster Linie versuche ich, durch außergerichtliche Maßnahmen Ihre Interessen durchzusetzen.
Jedoch kann ein Prozess auch trotz außergerichtlicher Verhandlungen nicht immer vermieden werden. In diesem Fall kämpfe ich mit ganzem Einsatz für Ihre Interessen.
CGM Anträge - langfristige Erfahrungen nach dem GBA Beschluss vom 16.06.2016
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur rtCGM ist seit September 2016 in Kraft. Eine Vielzahl von Diabetikern wird deswegen inzwischen unproblematisch mit dem rtCGM und Sensoren durch die gesetzlichen Krankenkassen versorgt.
Weiterlesen: CGM Anträge - langfristige Erfahrungen nach dem GBA Beschluss vom 16.06.2016
Eingliederungshilfe für Kita und Schule bei Diabetes mellitus Typ I
Im Jahr 2017 wurden mehrere Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz von Sozial- wie Landessozialgerichten veröffentlicht, die die Stellung eines Einzelfallhelfers für den Besuch der Grundschule bei Diabetes mellitus Typ I betrafen. Die Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 18.01.2017, L 15 SO 355/16 B ER und des LSG Hessen vom 15.03.2017, L 4 SO 23/17 B ER sind jeweils abrufbar.
Das Problem stellt sich regelmäßig derart dar, dass die Kinder sowohl in der Kita wie auch in der Grundschule noch nicht alleine in der Lage sind, sich um den Diabetes zu kümmern. Mit Glück werden die Kinder von den Erziehern bzw. Lehrern unterstützt. Kann die Kita/Schule die Unterstützung hingegen nicht leisten, reicht allein der Einsatz eines Pflegdienstes häufig nicht aus. Manche Eltern übernehmen die Diabetesbetreuung dann selber. Wer berufstätig ist, muss im Extremfall die Berufstätigkeit aufgeben. Soweit muss es jedoch keineswegs kommen.
Weiterlesen: Eingliederungshilfe für Kita und Schule bei Diabetes mellitus Typ I