Donnerstag, 23. November 2006 Tiefensee: "...wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut.."Verkehrssünder müssen sich in Deutschland auf härtere Strafen
einstellen. "Wir werden die Bußgelder für Verstöße wie Alkohol- und
Drogenfahrten deutlich erhöhen", erklärte Bundesverkehrsminister
Wolfgang Tiefensee gestern in Berlin. Er habe sich diesbezüglich mit
seinen Länderkollegen verständigt. So soll die
Obergrenze für allgemeine Verkehrsverstöße laut Tiefensee von 1000 auf
2000 Euro angehoben werden. Wer vorsätzlich rast oder drängelt, könnte
künftig bis zu 2000 Euro zahlen. Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer
erwischt wird, muss sich auf eine Strafe von bis zu 3000 Euro
einstellen. "Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden
Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern", sagte Tiefensee.
Warum. so fragen wir uns, haben sich die Wasserrettungsorganisationen in
Europa bisher nicht für Maßnahmen vergleichbarer Art stark gemacht ?
Menschen, die Badeverbote missachten oder unter Alkohol oder Einfluß anderer Drogen schwimmen gehen, gefährden andere Menschen
gleichermassen, wenn diese retten wollen und - nach
Expertenmeinungen in mindestens zehn Prozent aller Fälle - selber ums
Leben kommen. Es geht nicht nur um das eigene Risiko, wie der
Präsident der DLRG, Klaus Wilkens, im Blausand.de-Interview ausführt
("Eine Selbstgefährdung kann schwerlich bestraft werden und mit Verboten
und erhobenem Zeigefinger, das zeigt die Erfahrung, erreicht man
nichts"), sondern - siehe oben - um die Gefährdung anderer Menschen. Hinzu kommt die menschliche Eigenschaft, sich eher in riskante Situationen zu begeben, wenn Andere dies auch tun.
Was
meinen Sie: Sollte das Baden bei Roter Flagge in Europa - wie im
Straßenverkehr - mit Bußgeldern belegt werden, wie bereits in Frankreich
und Portugal? Bewirken die Androhung von Geldstrafen Verhaltensänderungen ?Als für nicht angeschnallte Autofahrer seinerzeit Bußgelder verhängt wurden, stieg die Zahl der angeschnallten Autofahrer signifikant an. Was meinen Sie zum Thema Bußgelder an Europas Badestellen? Bitte schreiben Sie Ihre Meinung an ,
wir werden diese im Blausand.de-Gästebuch veröffentlichen.
Sonnabend, 18. November 2006
Karibik: Belgier überlebt 17 Stunden im Wasser Die französische Nachrichtenagentur AFP meldet eine schier unglaubliche
Überlebensgeschichte. Ein Tourist aus Belgien war am Donnerstag dieser Woche mit einem
Freund
an der Küste von Sainte-Rose im Südosten des französischen
Übersee-Departements La Réunion spazieren gegangen, als sie laut
Feuerwehrangaben von einem plötzlich anschwellenden Fluss ins Meer
getrieben werden.
Sein Begleiter kann sich aus eigenen Kräften wieder
an Land retten, der 50-jährige Paul V. hingegen treibt weiter aufs Meer
hinaus. Die Suche der nach ihm muss am Abend zunächst wegen der
einbrechenden Dunkelheit abgebrochen werden. Im Morgengrauen - 17
Stunden später- wird der
Mann statsächlich einige Kilometer vom Unglücksort entfernt im Meer
treibend entdeckt. Er habe sich zunächst auf eine Luftmatratze gelegt,
die er bei
seinem Spaziergang dabei hatte und aufblasen konnte, sagte der Urlauber
nach seiner Rettung. Weil es an der Luft aber kälter gewesen sei, sei
er dann wieder geschwommen. Bei einer Kontrolle im Krankenhaus wurden
keine körperlichen Schäden festgestellt.
Donnerstag, 16. November 2006
Tabuisierte Tragödien: Wachkoma nach Beinah-Ertrinken von Kindern
Bei Statistiken zur Zahl von Ertrinkungsopfern wird oft
vergessen, dass auf einen Todesfall vermutlich noch einmal fünf bis
zehn sogenannte "Beinahe-Ertrinkungsfälle" kommen. Diesen Menschen,
meist sind es Kinder, kann zwar durch intensivmedizinische Maßnahmen
immer häufiger das Leben gerettet werden, jedoch sind die
Langzeitresultate ernüchternd, wie eine Untersuchung aus dem
Behandlungszentrum Vogtareuth zeigt: Jedes vierte beinah ertrunkene Kind, das
wiederbelebt wird, stirbt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall.
18% liegen nach einem Jahr immer noch im Koma, bei 37% bleiben schwere
und bei 13% mässige neurologische Schäden zurück. Nur in 7% der Fälle
finden sich leichte bis gar keine neurologischen Defizite. Jedes zweite
Kind trägt eine Epilepsie davon.
Oft machen betroffene Eltern - dem Internet sei Dank - auf diese
Gefahren aufmerksam und stellen beeindruckende Webseiten ins Netz -
etwa über das Schicksal von Mark-Philip aus Kelsterbach, dessen Vater
Jochen Börner auf der Seite www.widesky.de
mit kaum vorstellbarer Liebe und Hingabe immer und immer wieder über
das Leben seines Sohnes berichtet. Vor mehr als zwölf Jahren wurde
Mark-Philip nach ein paar unachtsamen Minuten leblos aus einem Teich
geborgen. "Alles, was bleibt, ist einzig die Liebe und Hoffnung, die
andere Dir entgegenbringen", steht auf der Webseite von Jochen Börner.
Im Juni 2005 fällt Elias, ein besonders fröhlicher,
ausgelassener und aufgeweckter Junge, gerade mal 1 1/2 Jahre alt, in ein nur 15 Zentimeter tiefes
Regenwasserbecken. Nach 10 bis 15 Minuten zieht man ihn raus. Auch hier
die Diagnose: Apallisches Syndrom, Wachkoma. Auch seine Eltern stellen
die beeindruckende
Webseite www.wachkomakind-elias.de
ins Netz.
Schicksale, Texte, Bilder, Albträume, die einem fast das Herz
zerreissen und trotzdem nicht verdrängt werden sollten. Informationen zu Ertrinkungsgefahren bei Kindern finden Sie hier, Tipps für Eltern gibt es hier.
Freitag, 10. November 2006
Björn Steiger Stiftung entwickelt Handy-Ortungssystem bei UnfällenDie
Björn Steiger Stiftung wurde 1969 mit dem Ziel gegründet, die
Notfallhilfe zu
verbessern. Der Namensgeber Björn Steiger starb nach einem
Verkehrsunfall. Obwohl sofort über mehrere Telefone Hilfe angefordert
wurde, dauerte es mehr als eine Stunde, bis der Krankenwagen eintraf.
Danach sorgte der Vater für die Schaffung der einheitlichen
Notrufnummer 112 und für die Notrufsäulen
an deutschen Autobahnen - überlebenswichtig, als es noch keine Handys gab. Die Stiftung setzt sich seit Jahren auch
intensiv für die Ausstattung mit lebensrettenden Defibrillatoren zur
Wiederbelebung ein.
Durchschnittlich vergehen etwa 17 Minuten, bis ein Unfallopfer von den
Rettungskräften gefunden wird, wie die Stiftung in Berlin
mitteilte. Jetzt will die
Feuerwehr Menschen in Not über das Handy finden. Das
Rettungssystem LifeService wurde von der Björn Steiger Stiftung Service
GmbH entwickelt. Mit Hilfe des neuen Systems könne der Anrufer jedoch über
sein Handy innerhalb weniger Sekunden lokalisiert werden. Als erste
Rettungsstelle Deutschlands wird die Berliner Feuerwehr dieses System
von sofort an nutzen. Bis Anfang 2007 sollen alle 306 deutschen
112-Notrufleitstellen mit dem Service ausgestattet werden. Durchschnittlich
gehen in Deutschland pro Tag rund 60.000 Notrufe per Handy ein, hieß
es. Viele der Anrufer könnten allerdings nur ungenau oder gar nicht
sagen, wo sie sich befinden. Dadurch verzögert sich die Zeit, bis die
Retter das Unfallopfer finden. Mit dem neuen System kann die Feuerwehr
nun genau ermitteln, in welcher so genannten Mobilfunkzelle sich der
Anrufende befindet.
Das System darf allerdings nur eingesetzt werden, wenn der Anrufer sein
ausdrückliches Einverständnis gegeben hat. Dafür muss man sich vorher
unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1011599 registrieren lassen.
Mittwoch, 1. November 2006
Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Waltrop und HamburgNach
einem Badeunfall in Waltrop stehen jetzt zwei Grundschullehrer
wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verletzung der Aufsichtspflicht
vor Gericht. Während des Schulsports war im November des vergangenen
Jahres ein neunjähriger Junge fast ertrunken. Er konnte nicht schwimmen
und lag bewusstlos auf dem Beckenboden. Die Lehrer sollen währenddessen
schon in der Umkleidekabine gewesen sein. Ein Zeuge hatte den Jungen
entdeckt und geborgen. Durch seine sofort eingeleiteten
Reanimationsversuche überlebte das Kind.
Nach dem beinahe tödlichen Badeunfall eines fünfjährigen Jungen hat ein
Hamburger Amtsgericht einen Betreuer letzte Woche zu einer
Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Der 27-Jährige war mit acht
Kindern zum Schwimmen in die Hamburger Alsterschwimmhalle gegangen und hatte den kleinen
Nichtschwimmer aus den Augen verloren. Der Fünfjährige rutschte auf dem
Weg zur Rutsche aus und lag längere Zeit bewusstlos unter Wasser. Durch
beherztes Eingreifen rettete eine 15 Jahre alten Schwimmerin sein
Leben. Sie entdeckte den Jungen und zog ihn aus dem Wasser. Ein
Bademeister konnte den Kleinen reanimieren.
''Sie haben ein unverschämtes Glück, dass der Junge nicht zu Schaden
oder gar zu Tode gekommen ist'', sagte der Richter zum Angeklagten. Er
warf dem Betreuer vor, mit einer zu großen Kindergruppe ins Schwimmbad
gegangen zu sein und sich überfordert zu haben. Er habe die Gefahr
erkennen müssen. ''Ich habe mir das selber zugetraut'', meinte der 27
Jahre alte Tagesvater. Er räumte aber ein, einen Fehler gemacht zu
haben. Die Retterin des kleinen Jungen war nach dem Unfall im Juli 2005 von
den Medien gefeiert worden. Der bewusstlos am Beckenboden liegende
Junge war den Ermittlern zufolge aber auch einem älteren
Schwimmbad-Besucher aufgefallen. ''Der liegt schon längere Zeit da'',
hatte er der Polizei zufolge zu dem Mädchen gesagt. ''Das wäre wohl
unterlassene Hilfeleistung'', meinte der Richter. Die Identität des
Mannes habe aber nicht ermittelt werden können.