6.Nov 2008 Swimmingpool in Hennef |
Donnerstag, 6. November 2008 Swimmingpool in Hennef: Eigentümerin keine Mitschuld am Poolunfall?
Vier Jahre nach dem Badeunfall eines dreijährigen Mädchens
im Swimmingpool der Nachbarn ist ein Zivilstreit vor dem
Oberlandesgericht in Köln in zweiter Instanz rechtskräftig beendet worden.
Die Berufung gegen das Urteil des Bonner Landgerichts wurde mangels
Erfolgsaussicht zurückgenommen. Das bestätigte ein Sprecher am gestrigen Mittwoch.
Demnach trägt die Eigentümerin eines Swimmingpools aus Hennef keine
Mitschuld an dem Pool-Unfall des Mädchens, das seit August 2004 im Koma
liegt.
Die Haftpflicht-Versicherung der Großmutter, die damals die Aufsicht
über das Mädchen führte, hatte die Pool-Besitzerin auf Übernahme der
Hälfte der Krankenkosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro verklagt, weil
das private Schwimmbad im Nachbargarten nicht ausreichend gegen Gefahren
abgesichert gewesen sei.
Nach Ansicht des Klägers hätte es mit einem Geländer umzäunt oder
abgedeckt werden müssen. Diese Forderungen hielten die Richter für
völlig überzogen. Die Pool-Eigentümerin, die zum Zeitpunkt des Unfalls
nicht zu Hause war, habe sich darauf verlassen dürfen, dass die Oma das
Kind "ordnungsgemäß und lückenlos" beaufsichtigt.
Als die Kinder nach dem Baden bereits umgezogen waren, hatte die
Großmutter ihre beiden Enkelinnen kurz alleine gelassen, weil sie zur
Toilette musste. Als sie zurückkehrte, fand sie die Jüngere bewusstlos
im Pool. Wie der Unfall passiert ist, hat niemand gesehen. Eine
vollständige Genesung des Kindes ist inzwischen ausgeschlossen. |